Geschäfts- und Betriebshaftpflicht­versicherung

eine notwendige Schutzmaßnahme für jeden Betrieb

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt in Spanien zu den wichtigsten betrieblichen Versicherungen und ist für die meisten Unternehmen unverzichtbar. Grundsätzlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung für jeden Betrieb eine notwendige Schutzmaßnahme um berechtigte Ansprüche Dritter zu erfüllen oder vom Versicherer abwehren zu lassen.

Geschäfts- und Betriebshaftpflicht­versicherung

eine notwendige Schutzmaßnahme für jeden Betrieb

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt in Spanien zu den wichtigsten betrieblichen Versicherungen und ist für die meisten Unternehmen unverzichtbar. Grundsätzlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung für jeden Betrieb eine notwendige Schutzmaßnahme um berechtigte Ansprüche Dritter zu erfüllen oder vom Versicherer abwehren zu lassen.

Geschäfts- und Betriebshaftpflicht­versicherung

eine notwendige Schutzmaßnahme für jeden Betrieb

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt in Spanien zu den wichtigsten betrieblichen Versicherungen und ist für die meisten Unternehmen unverzichtbar. Grundsätzlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung für jeden Betrieb eine notwendige Schutzmaßnahme um berechtigte Ansprüche Dritter zu erfüllen oder vom Versicherer abwehren zu lassen.

Jedem Unternehmen kann es passieren, dass während der geleisteten Arbeit Eigentum der Auftraggeber, etc. beschädigt oder ein Mensch verletzt wird. In diesen Fällen greift in Spanien eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Denn wenn Inhaber oder Mitarbeiter einen Schaden verursachen, dann haftet in Spanien grundsätzlich das Unternehmen mit seinem gesamten Vermögen.

Die daraus entstehenden Schadenersatzforderungen sind für kleine oder mittlere Unternehmen sehr oft existenzbedrohend. Dies gilt vor allem bei Personenschäden, wo es auch um Forderungen in Millionenhöhe gehen kann. In so einem Fall übernimmt in Spanien die Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden und schützt das Unternehmen vor finanziellen Risiken.

  • Personenschäden
  • Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
Durch die Betriebshaftpflichtversicherung sind Schäden gedeckt, die Sie als Unternehmer oder Ihre Belegschaft während der Arbeit Dritten gegenüber (also sogenannte Personenschäden) oder deren Eigentum (Sachschäden) zufügen.
Wenn ein Mitarbeiter eines Malerbetriebes beim Kunden eine teure Porzellanvase zerstört, haftet der Inhaber des Betriebes für diesen Schaden. Im Falle einer Betriebshaftpflichtversicherung wird der Schaden durch die Versicherung reguliert.

Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz bei Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens. Dieser Fall könnte beispielsweise bei Einkommenseinbußen in der Folge einer Verletzung einer Person eintreffen.

Zusätzlich leistet die Betriebshaftpflichtversicherung in Spanien auch Schadenersatz, wenn sich zum Beispiel ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen verletzt.

Die gesamte Belegschaft, die im Auftrag Ihres Unternehmens handelt, ist mit der Betriebshaftpflicht versichert. Ausschlaggebend ist nur, dass die Personen Arbeiten zur Erfüllung der Geschäftstätigkeit ausführen.
Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung ist grundsätzlich erst einmal auf Spanien beschränkt.
Bei der Wahl der Deckungssumme für die Betriebshaftpflichtversicherung sollte im Prinzip der größte anzunehmende Schadensfall berücksichtigt werden, der in Ihrem Betrieb eintreten könnte. Gerade im Fall von Personenschäden ist eine ausreichende Deckungssumme unbedingt notwendig.

Da je nach Art des verursachten Schadens mitunter sehr hohe Schadenssummen entstehen können, ist es im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung sehr wichtig, dass bei Vertragsabschluss auf eine ausreichende Deckungssumme geachtet wird.

Iberia Versicherungsmakler hilft Ihnen gerne, für Ihr Unternehmen angemessene Werte zu ermitteln.

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  • persönliche Beratung beim Kunden vor Ort
  • Kosten-Nutzen-Analyse der Altversicherungen mit Optimierungsvorschlägen
  • Beratung in Ihrer Sprache
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Denn wenn Inhaber oder Mitarbeiter einen Schaden verursachen, dann haftet in Spanien grundsätzlich das Unternehmen mit seinem gesamten Vermögen.

Die daraus entstehenden Schadenersatzforderungen sind für kleine oder mittlere Unternehmen sehr oft existenzbedrohend. Dies gilt vor allem bei Personenschäden, wo es auch um Forderungen in Millionenhöhe gehen kann. In so einem Fall übernimmt in Spanien die Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden und schützt das Unternehmen vor finanziellen Risiken.

  • Personenschäden
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Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz bei Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens. Dieser Fall könnte beispielsweise bei Einkommenseinbußen in der Folge einer Verletzung einer Person eintreffen.

Zusätzlich leistet die Betriebshaftpflichtversicherung in Spanien auch Schadenersatz, wenn sich zum Beispiel ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen verletzt.

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