Laut einem neuen Entwurf des Tourismusgesetzes ist die Ferienvermietung von Apartments in Mehrfamilienhäusern oder Doppelhaushälften nicht erlaubt.
Lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser können mit der jeweiligen Lizenz touristisch vermietet werden. Der maximale Zeitraum für die Überlassungsdauer darf nicht mehr als 1 Monat betragen.
Das Haus darf über maximal 6 Schlafzimmer/12 Betten verfügen. Pro 3 Betten muss ein Badezimmer vorhanden sein. Die jeweilige Gemeinde stellt ein Qualitätszertifikat aus, das maximal 6 Jahre gültig ist.