Wer behält im Falle einer Trennung oder Scheidung die Katze oder den Hund? Spanien hat entschieden, dass Haustiere ab dem 5. Januar 2022 als Familienmitglieder gelten und dass sich die Ehegatten in vielen Fällen das Sorgerecht teilen sollten, wenn sie sich trennen.
Unter Tierliebhabern gab es bereits kaum noch Zweifel, aber Haustiere gelten in Spanien nun offiziell als Familienmitglieder.
Ein neues Gesetz, das am Mittwoch, dem 5. Januar, in Kraft getreten ist, erkennt Haustiere erstmals als „lebende, empfindungsfähige Wesen“ und nicht als bloße Gegenstände an.
Infolgedessen müssen die Familiengerichte sowohl das Wohlergehen des Tieres als auch die Bedürfnisse der Familie berücksichtigen, wenn sie entscheiden, wer sich um den Hund, die Katze, den Goldfisch, die Schildkröte oder den Vogel kümmert.
Spanien ist das jüngste europäische Land, das Tiere als fühlende Wesen anerkennt und sich damit einer Gruppe anschließt, zu der auch Frankreich, Deutschland, die Schweiz, Österreich und Portugal gehören.
Die Gesetzgebung, die von den regierenden Sozialisten und ihrem linken Koalitionspartner Podemos ausgearbeitet wurde, zielt darauf ab, den Rechtsstreit zu beenden, der oft zwischen zerstrittenen Paaren darüber ausbricht, wer die Haustiere behalten darf.
Es sieht vor, dass die Besitzer das Wohlergehen des Tieres „garantieren“ müssen und dass ein Ehepartner, der wegen Tierquälerei oder geschlechtsspezifischer Gewalt gegen seinen früheren Partner vorbestraft ist, das Sorgerecht für das Tier verweigern oder verlieren kann.
Das Gesetz, mit dem das spanische Zivilgesetzbuch geändert wird, verlangt von den Gerichten auch, das Wohlergehen des Tieres zu berücksichtigen, wenn Streitigkeiten darüber beigelegt werden, wer ein Haustier erbt.
Unabhängig davon, ob es sich um eine nichteheliche Trennung oder eine Scheidung handelt, kann es zu einem geteilten Sorgerecht kommen. In diesem Fall müssen die Gerichte dabei helfen, die Anzahl der Tage für jeden Ehepartner sowie dessen Verantwortlichkeiten festzulegen.
Im Falle des Todes des Eigentümers und wenn in einem Testament nichts in Bezug auf Haustiere festgelegt ist, werden die Haustiere an die Erben übergeben, die sie nach dem Gesetz beanspruchen.
Wenn sich keiner der Erben um das Tier kümmern will oder wenn mehrere Erben das Sorgerecht beanspruchen, hat ein Richter das letzte Wort, der auch Dritte berücksichtigt, die an der Adoption des Tieres interessiert sind.