Verbraucher in Spanien haben ab diesem Jahr mehr Rechte.
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht wurde auf mindestens 3 Jahre festgelegt. Dies gilt ebenso für digitale Produkte und Dienstleistungen.
Auch die Beweispflicht im Schadensfall ist nun zugunsten des Verbrauchers angepasst worden. Bisher galt ein Mangel bereits bei Kauf vorhanden, wenn er spätestens 6 Monate nach Kaufdatum aufgetreten ist. Danach musste der Käufer beweisen, dass dies bereits schon ab Kauf so war. Ein schwieriges Unterfangen, das oft unmöglich war. Nun wurde der Zeitraum auf 2 Jahre verlängert. Erst danach muss der Käufer den Mangel ab Kaufbeginn beweisen.
Mit der neuen Regelung tritt nicht nur der Käuferschutz in den Vordergrund, auch die Lebensdauer von Elektrogeräten soll verlängert werden. Oft werden diese bei einem Schaden sofort entsorgt, weil eine Reparatur teurer als eine Neuanschaffung ist. Nun muss der Hersteller mindestens 10 Jahre Ersatzteile und Reparaturdienste gewährleisten.