LUFTFAHRTVERSICHERUNG
Luftfahrtversicherung
für alle Typen von Fluggeräten
Für den Betrieb von Luftfahrzeugen/Flugzeugen ist natürlich auch in Spanien eine Lufthaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – ebenso auf Mallorca.
Diese Halterhaftpflichtversicherung gilt für alle Motor- und Segelflugzeuge, für einmotorige Flugzeuge, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge und Drohnen, sowie für jegliche motorbetriebenen Flugmodelle ab 5 kg.
Grundsätzlich ist zwischen Haftpflichtversicherung (Halterhaftpflichtversicherung) und Kaskoversicherungen zu unterscheiden.
Was deckt die Luftfahrthaftpflichtversicherung ab?
Was deckt die Kasko-Luftfahrversicherung ab?
Für den Betrieb von Luftfahrzeugen/Flugzeugen ist natürlich auch in Spanien eine Lufthaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – ebenso auf Mallorca.
Diese Halterhaftpflichtversicherung gilt für alle Motor- und Segelflugzeuge, für einmotorige Flugzeuge, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge und Drohnen, sowie für jegliche motorbetriebenen Flugmodelle ab 5 kg.
Grundsätzlich ist zwischen Haftpflichtversicherung (Halterhaftpflichtversicherung) und Kaskoversicherungen zu unterscheiden.